Unser Dorf hat Zukunft

Ziel des Wettbewerbes "Unser Dorf hat Zukunft" ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen. Die Dorfgemeinschaft und die einzelnen Dorfbewohner sind aufgerufen, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken. Der Wettbewerb trägt dazu bei, das Verständnis der Dorfbevölkerung für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren.

Er sensibilisiert und schafft Bewußtsein für aktuelle Themen und Herausforderungen der Zukunft, wie z.B. die demographische Entwicklung oder eine nachhaltige Energieversorgung. Der Wettbewerb will Ortsgemeinden und Gemeindeteile, die auf diesen Gebieten Vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen. Sie sollen mit ihren beispielhaften Initiativen und Projekten weitere Orte zu eigenen Aktivitäten anregen.

Teilnahmeberechtigt sind: Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.ooo Einwohnern, Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.ooo Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung bilden. Nicht teilnahmeberechtigt sind: Gemeindeteile von kreisfreien Städten.

Die Wettbewerbsteilnehmer werden in zwei Klassen eingeteilt. In der Hauptklasse sind die Ortsgemeinden und die Gemeindeteile zusammengefasst, die sich zum ersten Male am Wettbewerb beteiligen oder in früheren Wettbewerben noch nicht im Gebietsentscheid waren. In der Sonderklasse sind die Ortsgemeinden und Gemeindeteile zusammengefasst, die in früheren Jahren bereits im Gebietsentscheid waren.

Zur Ermittlung der Teilnehmergemeinden am Bundesentscheid 2010 führt das Land zwei Landeswettbewerbe durch, beginnend im Jahr 2008. Die Landeswettbewerbe erfolgen jeweils dreistufig auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Im dritten Jahr präsentieren sich die jeweils Erstplatzierten aus den Landesentscheiden der beiden vorangegangenen Wettbewerbsjahre im Landesfinale. In diesem Finale werden die Teilnehmer für den Bundesentscheid ermittelt.

Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister melden die Beteiligung am Wettbewerb nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat über die Verbandsgemeindeverwaltung der Kreisverwaltung; die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der verbandsfreien Gemeinden (Städte) und die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte melden die Beteiligung von Gemeindeteilen nach Beschlussfassung im Gemeinderat (Stadtrat) der Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltungen legen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in den Jahren 2008 und 2009 bis zum 15. März ein Verzeichnis der Wettbewerbsteilnehmer mit Angabe der Einwohnerzahl getrennt nach Haupt- und Sonderklasse vor. Nach Überprüfung der Angaben leitet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in den Jahren 2008 und 2009 die Meldelisten jährlich bis zum 1. April an das Ministerium des Innern und für Sport weiter.

Zur Ermittlung der Kreis-, Gebiets- und Landessieger werden von den Kreisverwaltungen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Ministerium des Innern und für Sport Bewertungsjurys gebildet. Für die Auswahl der Mitglieder der Bewertungsjurys ist die fachliche Qualifikation maßgebend. Allen Jurys sollte mindestens je eine Fachkraft aus den Bereichen Architektur/Städtebau, Denkmalpflege sowie Gartenbau/Landespflege angehören. Jeder Landkreis kann nur dann einen Kreissieger zum Gebietsentscheid melden, wenn sich mindestens drei Ortsgemeinden bzw. Gemeindeteile am Wettbewerb beteiligt haben.